Eintritt – Wiedereintritt

An wen muss ich mich wenden, wenn ich wieder in die Kirche eintreten will?

Die Pastorin vereinbart gerne ein Gespräch mit Ihnen. Die Möglichkeit zum Wiedereintritt wird in einzelnen Landeskirchen zusätzlich durch besondere Wiedereintrittsstellen eröffnet. Unter  https://www.ekd.de/Info-Service-14541.htm  können Sie direkt Kontakt mit einer der 23 evangelischen Kirchen aufnehmen.

Werde ich noch einmal getauft?

Die Taufe ist einmalig. Sie wird grundsätzlich von allen Kirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) gegenseitig anerkannt. Darum werden Sie bei einem Kircheneintritt nicht noch einmal getauft, auch dann nicht, wenn Sie früher einer anderen anerkannten christlichen Gemeinschaft angehört haben.

Und wenn ich vorher keiner christlichen Gemeinschaft angehört habe?

Dann werden Sie durch die Taufe in die evangelische Kirche aufgenommen. Dem Gottesdienst geht in der Regel ein Taufunterricht oder ein paar Taufgespräche voraus. Sie können so den christlichen Glauben näher kennen lernen. Weitere Informationen bekommen Sie bei uns.

Muss ich mich prüfen lassen, wenn ich wieder in die Kirche eintrete?

Nein. Vorgesehen ist in der Regel lediglich ein Gespräch mit einer Pastorin oder einem Pastor.
Sie sollten sich allerdings selbst prüfen, wie ernst es Ihnen mit der Kirche ist. Sie setzen Ihre Unterschrift nicht unter ein Zeitschriftenabonnement, sondern treffen eine wichtige Entscheidung.

Wird der Eintritt veröffentlicht?

Nein. Lediglich der Kirchengemeinderat wird darüber informiert.

Was habe ich von der Mitgliedschaft in der Kirche?

Die Kirche ist eine große Gemeinschaft. In ihr tauschen sich die Menschen über ihren Glauben aus und bekommen dadurch neue Anregungen für die großen Fragen nach Ursprung, Sinn und Ziel des Lebens. Darüber hinaus erwerben Sie mit der Kirchenmitgliedschaft verschiedene Rechte, z. B. das Recht, ein Patenamt zu übernehmen, kirchliche Dienste in Anspruch zu nehmen (z. B. die kirchliche Trauung, das kirchliche Begräbnis). Sie haben zudem das Recht, an den alle sechs Jahre stattfindenden Wahlen zum Leitungsgremium teilzunehmen, selbst zu wählen oder sich in ein kirchliches Amt wählen zu lassen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sofern Sie  nicht persönlich bekannt sind, sollten Sie Ihren Personalausweis dabei haben. Außerdem werden bei einem Wiedereintritt – wenn vorhanden – die Daten über den Kirchenaustritt (Austrittsbescheinigung) und möglichst auch die Taufurkunde benötigt.

Was kostet mich der Eintritt?

Der Eintritt in die evangelische Kirche ist, im Unterschied zum Austritt bei den staatlichen Stellen, kostenlos.

Was kostet mich die Mitgliedschaft?

Es gibt viele Kirchenmitglieder, die gar keine Kirchensteuer zahlen: Z.B. Jugendliche, Studierende, Arbeitslose, Rentner*innen. In der Regel müssen 9 Prozent der Lohn- oder Einkommenssteuer bezahlt werden. Zwei Beispiele: Im Jahr 2022 zahlten Verheiratete mit 1 Kind und 3500 Euro Einkommen (Steuerklasse III/1) nur 5,77 Euro Kirchensteuer monatlich. Ledige mit Steuerklasse I und 2.000 Euro Einkommen nur 13,61 Euro Kirchensteuer monatlich.

Die Kirchensteuer kann als Sonderausgabe von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. So verringert sich Ihre Steuerschuld. Die Kirche ist dankbar, dass ihre Mitglieder die kirchliche Arbeit mit Spenden und Kollekten und vor allem mit der Kirchensteuer unterstützen. Falls Sie eine Lohnsteuerkarte haben: Bitte lassen Sie Ihre Kirchenzugehörigkeit nach Ihrem Wiedereintritt eintragen.

Was hat der Staat mit der Kirchensteuer zu tun?

Der Staat zieht die Kirchensteuer mit der Lohnsteuer ein. Für diese Dienstleistung zahlt die Kirche an den Staat eine Gebühr. Ein eigenes kirchliches System wäre erheblich teurer.